Reifenlabel
Laut EU-Richtlinie müssen alle Reifen welche nach dem 30.06.2012 produziert wurden eine Kennzeichnung in Form eines Reifenlabels tragen. Die Kriterien des Labels beziehen sich auf Sicherheit, Verbrauchseffizienz und Abrollgeräusch in Form der dafür vorgesehenen Symbole auf dem Label.
Diese Informationen sollen dem Verbraucher seine Kaufentscheidung erleichtern,da er anhand des Logos die Kriterien Kraftstoffverbrauch, Nassbremsverhalten und Geräusch entnehmen kann.
Dennoch muss sich der Verbraucher darüber im Klaren sein, dass die drei gesetzlich verankerten Kriterien zwar wichtige aber nicht die einzigen Leistungsmerkmale für einen Reifen sind!
Zapfsäulensymbol
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab.
Bei einer Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zu G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5% möglich.
Das bedeutet eine Einsparung an Kraftstoff von A zu G von circa 0,15L pro gefahrene 100km.
Nasshaftung
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettausstattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen.
Bei einer Geschwindigkeit von 80km/h und unter Abhängigkeit des Fahrzeugs und seiner Bremswirkung kann die Differenz von A zu F eine Streckendistanz von bis zu 6m betragen.
Externes Rollgeräusch
Jeder zusätzliche schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuchs.
- 3 schwarzen Balken bedeutet das das externe Rollgeräusch den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht
- 2 schwarze Balken weisen darauf hin, das das externe Rollgeräusch um bis zu 3dB unter der bis 2016 geltenden EU-Grenzwerte liegt
- 1 schwarzer Balken signalisiert das das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3dB unterschreitet